Wiederkehrende Prüfung von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

wiederkehrende-Prüfung-von-PSAgA-Persönliche-Schutzausrüstung-gegen-Absturz-Sachkundigen-für-persönliche-Schutzausrüstungen-gegen-Absturz-DGUV-Grundsatz-312-906-Oettel-Consulting-59077-Hamm-OettelGemäß des DGUV Grundsatzes 312-906 prüft Oettel-Consulting für Sie Ihre PSAgA.
Die Prüfung wird direkt bei Ihnen vor Ort, im Betrieb oder auf der Baustelle, durchgeführt.

Neben der wiederkehrende Prüfung berät Oettel-Consulting Ihnen gerne bei der Festlegung der Zeitabstände hinsichtlich der Prüfintervalle.

Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie die Prüfuberichte der geprüften PSAgA.

Sobald die wiederkehrende Prüfung wieder ansteht meldet sich Oettel-Consulting bei Ihnen, so das Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.

Oettel-Consulting bietet Leistungen aus einer Hand.

Bei Frangen können Sie uns jeder Zeit über das Kontaktformular kontaktieren.